Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 03.03.2009
I. Geltungs-, Ausschließlichkeits- und Abwehrklausel
Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Durch Erteilung von Aufträgen an die le-tex publishing services GmbH (im folgenden „le-tex“ genannt) gelten diese Bedingungen als verbindlich für den Geschäftsverkehr mit le-tex vereinbart.
Verwendet der Kunde ebenfalls allgemeine Geschäftsbedingungen, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. Sich widersprechende Einzelregelungen werden durch die Regelungen des dispositiven Rechts ersetzt. Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Kunden Regelungen enthalten, die im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Soweit die vorliegenden Geschäftsbedingungen Regelungen enthalten, die in den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.
II. Angebote und Vertragsschluss
Angebote von le-tex sind freibleibend – d.h. diese sind als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden zu verstehen – und unverbindlich, soweit die zu dem Angebot von le-tex gehörenden Unterlagen wie Prospekte, Abbildungen, Zeichnungen und Leistungsangaben nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Der Vertrag kommt erst mit einer Auftragsbestätigung durch le-tex in Textform und mit dem Inhalt der darin bestätigten Lieferung oder Leistung zustande.
Nachträgliche Abweichungen und Veränderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Textform und der Bestätigung beider Parteien.
Mündliche Vereinbarungen und Auskünfte sind unverbindlich und vermögen keinerlei Rechtswirkungen auszulösen, es sei denn, sie werden in Textform bestätigt.
III. Preise
Die Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und verstehen sich in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
IV. Zahlungsbedingungen
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
Bei sehr umfangreichen Arbeiten kann eine Abschlagszahlung vereinbart werden, zahlbar innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss.
Forderungen von le-tex sind vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Vereinbarung jeweils mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig und netto ohne jeden Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Überweisungen aus dem Ausland gelten erst nach Gutschrift des Gegenwertes auf dem Konto von le-tex als Zahlung. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so sind Verzugszinsen von 8% über dem Basiszinssatz fällig.
Bei verzögerter Zahlung behalten wir uns eine Unterbrechung bereits laufender Arbeiten vor, bis der vereinbarte Betrag auf dem Konto eingegangen ist. Ein Zurückweisungsrecht besteht außerdem in allen Fällen einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden.
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, soweit die Ansprüche des Kunden nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.
V. Lieferung
Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung das Werk verlassen hat (EXW Leipzig gemäß INCOTERMS 2000).
VI. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung behält le-tex sich das Eigentum an den erbrachten Dienstleistungen und Lieferungen vor.
VII. Änderungen, Rücktritt
Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen ändert und/oder abbricht, wird er le-tex alle angefallenen Kosten ersetzen und von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
VIII. Leistungsstörungen
Der Kunde hat offensichtliche Mängel der Leistung unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes Zögern), spätestens jedoch eine Woche nach Erhalt der Ware schriftlich zu rügen; bei verdeckten Mängeln muss die Rüge innerhalb von einer Woche ab Entdeckung des Mangels erfolgen. Erfolgt die Mängelrüge verspätet, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche.
Bei Mangelhaftigkeit der Leistung steht le-tex zunächst ein Recht auf Nacherfüllung bzw. Ersatzlieferung zu. Schlägt die Nachbesserung fehl oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, kann der Kunde bei einem nicht unerheblichen Mangel den Vertrag rückgängig machen (Rücktritt), die Vergütung herabsetzen (Minderung) oder gegebenenfalls Ersatz des Schadens statt der Leistung verlangen.
Weitergehende Ansprüche sind dabei ausgeschlossen.
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.
IX. Haftung
le-tex wird die Interessen des Kunden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach bestem Wissen wahrnehmen.
le-tex haftet dem Kunden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für vorsätzlich oder grob fahrlässig von ihm oder seinen Mitarbeitern sowie Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden.
Die Haftung für wesentliche Vertragsverletzungen bleibt unberührt, soweit durch die Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Auch im übrigen bleibt die Haftung für Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, unberührt. Eine Änderung der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Des Weiteren haftet le-tex für Schäden in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).
Eine weitergehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
X. Lizenzfragen
le-tex vergibt bei für den Kunden erstellter Software vorbehaltlich anderslautender vertraglicher Vereinbarungen nur eine Lizenz zur Nutzung der Software zu eigenen Zwecken des Kunden. Jede anderweitige Nutzung, Verwertung und die Weitergabe an Dritte bedürfen der vorherigen Zustimmung durch le-tex.
XI. Verjährung
Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung und Schadensersatz verjähren mit Ausnahme der oben genannten Schadensersatzansprüche in einem Jahr beginnend mit der (Ab-)Lieferung der Ware oder Dienstleistung. Dies gilt nicht, soweit le-tex arglistig gehandelt hat.
XII. Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag von der jeweils anderen Partei zugänglich gemachten Informationen und Kenntnisse, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit über Angelegenheiten der jeweils anderen Vertragspartei erlangen, vertraulich zu behandeln und ohne vorherige schriftliche Einwilligung der betroffenen Partei nicht zu verwerten oder zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Nutzung dieser Informationen ist allein für den Gebrauch zur Durchführung des Vertrages erlaubt. Entsprechendes gilt auch für die Zeit nach Vertragsbeendigung.
Der Kunde stellt le-tex alle zur Erreichung des Vertragszwecks notwendigen Informationen und sonstige für die Leistung von le-tex wesentlichen Informationen und Daten zur streng vertraulichen Nutzung zur Verfügung.
Die im Rahmen der Geschäftstätigkeit von le-tex erhobenen Daten werden zentral gespeichert und vearbeitet, le-tex gewährleistet hierbei die Einhaltung der deutschen Datenschutzbestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
XIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie Gerichtsstand für sich eventuell ergebende Rechtsstreitigkeiten ist die Niederlassung von le-tex (Leipzig, Sachsen); dies gilt auch, wenn der Kunde keinen Gerichtsstand im Inland hat.
Die Zuständigkeit des Gerichts am vereinbarten Erfüllungsort gilt jedoch nur, solange der Kunde ein eingetragener Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine juristische Person des öffentlichen Sondervermögens ist.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
XIV. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt, wenn sich im Gesamtgefüge des Vertrages eine verbleibende sinnvolle Regelung ergibt.
Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis rechtswirksam erzielt wird.
- I. Geltungs-, Ausschließlichkeits- und Abwehrklausel
- II. Angebote und Vertragsschluss
- III. Preise
- IV. Zahlungsbedingungen
- V. Lieferung
- VI. Eigentumsvorbehalt
- VII. Änderungen, Rücktritt
- VIII. Leistungsstörungen
- IX. Haftung
- X. Lizenzfragen
- XI. Verjährung
- XII. Vertraulichkeit und Datenschutz
- XIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
- XIV. Salvatorische Klausel