Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 09.08.2016

I. Geltungs-, Ausschließlichkeits- und Abwehrklausel

Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Durch Erteilung von Aufträgen an die le-tex publishing services GmbH (im Folgenden „le-tex“ genannt) gelten diese Bedingungen als verbindlich für den Geschäftsverkehr mit le-tex vereinbart.

Verwendet der Kunde ebenfalls allgemeine Geschäftsbedingungen, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. Sich widersprechende Einzelregelungen werden durch die Regelungen des dispositiven Rechts ersetzt. Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Kunden Regelungen enthalten, die im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Soweit die vorliegenden Geschäftsbedingungen Regelungen enthalten, die in den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.

II. Angebote und Vertragsschluss

Angebote von le-tex sind freibleibend – d.h. diese sind als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden zu verstehen – und unverbindlich, soweit die zu dem Angebot von le-tex gehörenden Unterlagen wie Prospekte, Abbildungen, Zeichnungen und Leistungsangaben nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Der Vertrag kommt erst mit einer Auftragsbestätigung durch le-tex in Textform und mit dem Inhalt der darin bestätigten Lieferung oder Leistung zustande.

Nachträgliche Abweichungen und Veränderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Textform und der Bestätigung beider Parteien.

Mündliche Vereinbarungen und Auskünfte sind unverbindlich und vermögen keinerlei Rechtswirkungen auszulösen, es sei denn, sie werden in Textform bestätigt.

Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Kunde als Auftraggeber, sofern keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

III. Preise

Die Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und verstehen sich in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

Die im Angebot von le-tex genannten Preise gelten längstens 8 Wochen nach Abgabe des Angebots und unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.

Die Preise gelten „ab Werk“ und schließen Verpackung, Fracht, Maut, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden gesondert berechnet. Dies gilt auch für Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnlicher Vorarbeiten, die vom Kunden veranlasst sind.

Der Kunde ist für Qualität und fristgerechte Anlieferung der Mediendaten (Texte, Bilder) verantwortlich. Festgestellte Abweichungen von den mit dem Kunden vereinbarten Qualitätsstandards werden, soweit technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll, durch le-tex korrigiert oder es wird eine Ersatzlieferung vom Kunden angefordert. Hierdurch entstehender Mehraufwand ist durch den Kunden separat zu vergüten. Ziff. VII bleibt unberührt.

IV. Zahlungsbedingungen

Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

le-tex behält sich vor, Abschlagszahlungen zu verlangen.

Forderungen von le-tex sind vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Vereinbarung jeweils mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig und ohne jeden Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Überweisungen aus dem Ausland gelten erst nach Gutschrift des Gegenwertes auf dem Konto von le-tex als Zahlung. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so sind Verzugszinsen von 9% über dem Basiszinssatz fällig.

Bei verzögerter Zahlung (auch bei anderen mit dem Kunden geschlossenen Verträgen) behalten wir uns eine Unterbrechung bereits laufender Arbeiten vor, bis der vereinbarte Betrag auf dem Konto eingegangen ist. Ein Zurückweisungsrecht besteht außerdem in allen Fällen einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden.

Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, soweit die Ansprüche des Kunden nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche des Kunden auf Fertigstellung oder Mängelbeseitigung.

V. Lieferung

Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung das Werk verlassen hat (EXW Leipzig gemäß INCOTERMS 2000).

Liefertermine bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch le-tex.

Von le-tex nicht zu vertretende Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb von le-tex als auch in dem eines Zulieferers – wie z.B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrags, wenn dem Kunden ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung von le-tex ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

VI. Eigentumsvorbehalt

le-tex behält sich bezüglich aller Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen gegen den Kunden alle Rechte vor. Die durch le-tex erbrachte Leistung darf vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet oder sonst belastet werden. Zur Verwertung, insbesondere Weiterveräußerung, ist der Kunde nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Verwertung, insbesondere Weiterveräußerung, hiermit an le-tex ab. le-tex nimmt die Abtretung hiermit an. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von le-tex um mehr als 10%, so wird le-tex auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.

VII. Änderungen, Rücktritt

Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen ändert und/oder abbricht, wird er le-tex alle angefallenen Kosten ersetzen und von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

VIII. Leistungsstörungen

Der Kunde hat offensichtliche Mängel der Leistung unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes Zögern), spätestens jedoch eine Woche nach Erhalt der Ware schriftlich zu rügen; bei verdeckten Mängeln muss die Rüge innerhalb von einer Woche ab Entdeckung des Mangels erfolgen. Erfolgt die Mängelrüge verspätet, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche.

Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden.

Bei Mangelhaftigkeit der Leistung steht le-tex zunächst ein Recht auf Nacherfüllung bzw. Ersatzlieferung zu. Schlägt die Nachbesserung fehl oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, kann der Kunde bei einem nicht unerheblichen Mangel den Vertrag rückgängig machen (Rücktritt), die Vergütung herabsetzen (Minderung) oder gegebenenfalls Ersatz des Schadens statt der Leistung verlangen.

Weitergehende Ansprüche sind dabei ausgeschlossen.

Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.

Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren stellen geringfügige Abweichungen vom Original keinen Mangel dar. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.

Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens le-tex. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Kunde/Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme gegen Computerviren/andere Schadsoftware einzusetzen.

IX. Haftung

le-tex wird die Interessen des Kunden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach bestem Wissen wahrnehmen.

le-tex haftet gegenüber dem Kunden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für vorsätzlich oder grob fahrlässig von ihm oder seinen Mitarbeitern sowie Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden.

Die Haftung für wesentliche Vertragsverletzungen bleibt unberührt, soweit durch die Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Auch im übrigen bleibt die Haftung für Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unberührt. Eine Änderung der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

Des Weiteren haftet le-tex für Schäden in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), bei arglistig verschwiegenen Mängeln und einer etwa übernommenen Garantie.

Eine weitergehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.

X. Lizenzfragen, gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht

le-tex vergibt bei für den Kunden erstellter Software vorbehaltlich anderslautender vertraglicher Vereinbarungen nur eine Lizenz zur Nutzung der Software zu eigenen Zwecken des Kunden. Jede anderweitige Nutzung, Verwertung und die Weitergabe an Dritte bedürfen der vorherigen Zustimmung durch le-tex.

Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter wie Urheber-, Kennzeichen- oder Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Insbesondere ist der Kunde für die Zulässigkeit der Verwendung von Texten, Bildern und Schriftarten (Fonts) in den von ihm angelieferten Daten verantwortlich. Der Kunde hat le-tex von allen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung wegen solcher Rechtsverletzungen frei zu stellen.

XI. Verjährung

Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung und Schadensersatz verjähren mit Ausnahme der oben genannten Schadensersatzansprüche in einem Jahr beginnend mit der (Ab-)Lieferung der Ware oder Dienstleistung. Dies gilt nicht, soweit le-tex arglistig gehandelt hat.

XII. Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag von der jeweils anderen Partei zugänglich gemachten Informationen und Kenntnisse, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit über Angelegenheiten der jeweils anderen Vertragspartei erlangen, vertraulich zu behandeln und ohne vorherige schriftliche Einwilligung der betroffenen Partei nicht zu verwerten oder zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Nutzung dieser Informationen ist allein für den Gebrauch zur Durchführung des Vertrages erlaubt. Entsprechendes gilt auch für die Zeit nach Vertragsbeendigung.

Der Kunde stellt le-tex alle zur Erreichung des Vertragszwecks notwendigen Informationen und sonstige für die Leistung von le-tex wesentlichen Informationen und Daten zur streng vertraulichen Nutzung zur Verfügung.

Die im Rahmen der Geschäftstätigkeit von le-tex erhobenen Daten werden zentral gespeichert und verarbeitet, le-tex gewährleistet hierbei die Einhaltung der deutschen Datenschutzbestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

le-tex archiviert Daten und Datenträger des Kunden, der Zwischenschritte der Herstellung und des Endprodukts nur nach ausdrücklicher Vereinbarung über den Zeitpunkt der Lieferung des Endprodukts an den Kunden hinaus.

XIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie Gerichtsstand für sich eventuell ergebende Rechtsstreitigkeiten ist die Niederlassung von le-tex (Leipzig, Sachsen); dies gilt auch, wenn der Kunde keinen Gerichtsstand im Inland hat.

Die Zuständigkeit des Gerichts am vereinbarten Erfüllungsort gilt jedoch nur, solange der Kunde ein eingetragener Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine juristische Person des öffentlichen Sondervermögens ist.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

XIV. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt, wenn sich im Gesamtgefüge des Vertrages eine verbleibende sinnvolle Regelung ergibt.

Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis rechtswirksam erzielt wird.

XV. Änderung der AGB

le-tex ist zu Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger Bedingungen berechtigt. le-tex wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Bei Änderungen der AGB durch Veröffentlichung auf der Homepage von le-tex oder durch Mitteilung per Email werden diese wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Veröffentlichung oder Versand der Email widerspricht.